6. Juni 2018
Grüne fordern, keine PolizistInnen an Schulen zu schicken, um dort für das PAG zu werben.

6. Juni 2018
Die Grüne Landtagsfraktion reicht Klage gegen die zweite Novelle vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein.

25. Mai 2018
Das Gesetz tritt in Kraft.

15. Mai 2018

2. Lesung im Bayerischen Landtag mit der finale Beschlussfassung durch die absolute Mehrheit der CSU. Wir Grüne haben dem Gesetz nicht zugestimmt.

12. Mai 2018
Markus Söder spricht davon, dass es eine Kommission zu dem Gesetz geben und Polizist*innen in Schulen und Hochschulen über das Gesetz aufklären sollen. Wir Grüne sind der Meinung, dass die bayerische Polizei mit ihren 2,2 Millionen Überstunden weitaus wichtigere Aufgaben hat, als an unseren Schulen ein vermurkstes CSU-Gesetz erklären zu müssen.

10. Mai 2018

Großdemonstration in München mit bis zu 40.000 Teilnehmenden. Die Wochen davor und danach fanden viele Demonstrationen in ganz Bayern statt

April 2018
Die CSU bringt Änderungsanträge zum Gesetzentwurf ein, die diesen teilweise verschlimmern (Pre-Recording bei den Body-Cams) ihn aber an anderer Stelle auch
abmildern.

21. März 2018
Im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport erfolgt eine Expertenanhörung.

30. Januar 2018
2. PAG-Novelle: Die CSU-Regierung reicht den Entwurf für das PAG-Neuordnungsgesetz (LT-Drs. 17/20425) ein. Die CSU-Regierung betreibt eine massive Ausdehnung der Polizeibefugnisse ins Gefahrenvorfeld.

27. März 2018
Die Grüne Landtagsfraktion reicht Klage gegen die erste Novelle vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein.

1. August 2017
Das Gesetz tritt in Kraft

24. Juli 2017
Der Bayerische Landtag beschließt das Gesetz mit den Stimmen der CSU-Fraktion. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt als einzige Fraktion gegen den Entwurf. Die Abgeordneten der SPD-Fraktion sowie der Fraktion der FW enthalten sich der Stimme.

17. Mai 2017
Im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport erfolgt eine Expertenanhörung.

4. April 2017
1. PAG-Novelle: Die CSU-Staatsregierung reicht (LT-Drs. 17/16299) den Entwurf für ein „Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ ein. Es wird in der Öffentlichkeit als „Gefährdergesetz“ bezeichnet, trifft aber nicht nur islamistische Gefährder, sondern bedeutet Eingriffe in die Bürgerrechte der gesamten Bevölkerung.